Kleines Update:
Ein großes ? ist schon einmal geklärt! War bei der örtlichen Z.Stelle und mir wurde gesagt ich darf entweder 2 Buchstaben und eine Zahl wählen oder 1 Buchstabe und 2 Zahlen.


Auf meine Frage, ob ich dann auch dementsprechend kurze Kennzeichen haben darf, bspw 380 oder 400mm anstatt der normalen 520er, sagte die Dame mir, dass ich das dann mit dem zuständigen Bearbeiter wenn es soweit ist abklären müsste.
Dachte mir gehe ich mal zu einem der 1000 Schildermacher vor der Z.Stelle und frage dort mal nach, welche Schilderlänge im Normalfall vergeben werden, bei dieser Anzahl von Schriftzeichen.
Die Dame dort sagte mir im Normalfall 460mm was weniger wäre müsste genehmigt werden vom Tüv. Ich dachte mir nur
Daheim an den Rechner gesetzt online geschaut und gelesen, dass es eigentlich gar keine Mindestlänge gibt sondern nur Vorgaben/Richtlinien zwischen den Buchstaben, Zahlen usw. . Insofern diese eingehalten werden kann das Kennzeichen sehr kurz werden.
Laut dem Rechenbeispiel im Internet kann ich bei insgesamt 5 Schriftzeichen, wie es dann bei mir wäre in Engschrift 372mm werden und bei normaler 405mm.