Sind diese unerwünschten Erkennungsnummern nicht in einer
Verwaltungsvorschrift zu §8 FZV* geregelt? Es wird darin den Zulassungsstellen
empfohlen, bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen nicht zu vergeben. Ein Anspruch darauf besteht also nicht! Ich kann hier keinen Rechtsbruch erkennen, aber OK, ich bin ja nur ein einfacher Bürger, aber gerade für den sollen ja die Gesetze und Vorschriften gelten...
*Siehe hier:
http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170002.htm