Zitat:
Zitat von Olli
Du meinst:
Die STVZO ist ein "Bundesgesetz" (eine -verordnung). - Ja, das ist sie. 
Die Ausführung obliegt aber den Ländern, welche wiederum auf die Kreis-Ebene delegiert haben. § 68 Abs. 1 der STVZO mal lesen?
Daher kann als Ergebnis jeder Kreis / jede kreisfreie Stadt -innerhalb der bundeseinheitlichen Gesetze- schalten und walten, wie er (sie) mag.
Er (sie) kann Kürzel verschleudern oder zurückhalten, kann alte wieder-einführen oder dies ablehnen (wie gerade dargelegt), kann Wahlmöglichkeiten sehr freigiebig zulassen oder sehr strikte Vorgaben machen.
Selbst manche Gebühren sind NICHT bundes- oder landeseinheitlich, sondern von Kreis zu Kreis unterschiedlich (Reservierungsgebühren etc.).
Olli
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Erklär mir mal, was die StVZO mit der Zulassung von Fahrzeugen zu tun hat

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Und die örtliche Zuständigkeit hat mit dieser Problematik nichts zu tun.