Zulassungsrecht ist Bundesrecht.
Warum sich einige Zulassungsbehördenm da in den Frack ******, kann ich Dir nicht sagen.
Fakt ist, dass Du ohne Probleme ein kurzes Kennzeichen bekommen kannst, da auch Pkw oder Kraftträder, die eigentlich kurze bräuchten, mit kleineren Buchstaben ausgestattet werden können.
Die Argumentation der Zulassungsstelle hinkt also.
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