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Alt 10.07.2013, 10:37   #10
Olli
fährt wieder 7er
 
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Zulassungsrecht ist Kreisrecht ?!
Was und wie denn sonst?

Wenn´s oberhalb der Kreisebene einheitlich geregelt wäre, dann erkläre mir mal, warum das Nachstehende möglich war bzw. ist:

Der Westerwald-Kreis hat KEINE neuen "alten" Kennzeichen ausgegeben (Beschluss des Kreistages), der Lahn-Dill-Kreis aber schon (WZ für Wetzlar, statt vormals LDK) - WZ ist nun verpflichtend für alle, die in der Stadt Wetzlar plus Ortsteile wohnen (andere können es nicht erhalten).

Auch der Rhein-Lahn-Kreis ist seit dieser Woche mit der Neu-Ausgabe von Alt-Kennzeichen (den alten Ortskürzeln vor der Gebietsreform in den 70er Jahren) dabei:
GOH für St. Goarshausen, DIZ für Diez - EMS für den Kreis[sitz in der Stadt Bad Ems] bleibt aber bestehen, es herrscht generelle Wahlmöglichkeit nach Gusto des Zulassenden.
Für die zum Rhein-Lahn-Kreis gehörige Stadt Lahnstein waren bis dato nur EMS-Kombinationen oberhalb "VA 1" (bis ZZ 999) vorgegeben, dies ist ebenso hinfällig geworden, man kann neben allen möglichen EMS-Kombinationen sogar dort ein GOH oder ein DIZ wählen.

Alles genehmigt durch das Land, aber entschieden durch die Kreistage bzw. Landräte. Somit ist es von Kreis zu Kreis unterschiedlich, umgangssprachlich nenne ich das dann für Nichtjuristen auch mal "Kreis-Recht".

Berichtige mich bitte, wenn es was zu berichtigen gibt.

Olli
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