Zitat:
Zitat von KingofDead
Ein airbag kommt nicht auf 1000 punkte somit nicht kennzeichnungspflichtig. Für privat transport gilt das aber eh nicht.
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Es geht aber auch nicht um den eigentlichen Transport. Kaufe ich zB Treibladungsmittel, ist die Heimfahrt vom Gundealer (unter 5kg) auch nicht Melde bzw kennzeichnungspflichtig (Privat!). Verladen in Munition ist auch kein Sprengstofferlaubnisschein nötig - egal obs 10000 Schuß sind.
Das juckt hier nur nicht, da es um einen Airbag an sich geht, nicht das darin enthaltene Treibladungsmittel separat.
Nicht um den Transport sondern den
Besitz eines ausgebauten Bags.....das ist es riesen Unterschied.