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Alt 02.07.2013, 10:44   #85
B12
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Ich kenne das SprengG vor- und rückwärts; dazu must du mich nicht belehren.
Airbags sind Pyrotechnische Gegenstände die eine Zulassung haben.
Sie sind eingestuft in Kategorie T1 (alt) und P1.
Diese Gegenstände sind für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich.

"ungeschulte Personen" gilt für Gewerbetreibende und hat seinen Ursprung
NICHT im SprengG. Ansonsten ist nicht alles was in Wikipedia steht richtig;
in diesem Fall stehen dort zumindest falsche Details.

Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgut kann man in der GGVSEB
(Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff) nachlesen.
Sie gelten überwiegend für gewerbliche Transporte. Insbesondere sind kleine
Mengen (hier 5 kg) von der Vorschrift komplett ausgenommen.

Im Kofferraum stellt ein Airbag unter keinem denkbaren Umstand eine Gefahr
dar. Selbst wenn er gezündet würde dränge kein Teil nach aussen.
Es bestand daher zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung und der Eingriff
der Polizisten war daher rechtswidrig.

Und bevor hier weiter irgendwelche Inquisitoren den wahren Glauben
einfordern wäre eine eingehende Beschäftigung mit dem Thema angebracht.
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