Zitat:
Zitat von B12
Und auch dieses Merkblatt beginnt mit:
Betriebe, die mit Airbags und Gurtstraffern umgehen, ...
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Du musst schon richtig lesen.
Der Absatz "Meldepflicht" beginnt mit diesem Satz, nicht das komplette Merkblatt.
Zitat:
Zitat von B12
Eine vergleichbare Vorschrift für Privatpersonen gibt es aber nicht.
Und die Rennleitung hat Ihre Befugnisse überschritten! PUNKT!
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Hier sind ja nun schon einige Links drin. Du kannst Dir auch das entsprechende Sprengstoffgesetz vornehmen. Allerdings musst Du dann erstmal die ganzen Querverweise und Ausnahmeregelungen auseinanderdröseln. Das kann und will ich Dir nicht abnehmen.
Die Merkblätter, die hier verlinkt sind, sind das Ergebnis einer solchen Auswertung.
Fakt ist: Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Der Transport fällt unter die Gefahrgutverordnung. Ausnahmen werden bestimmt durch das Gewicht. Das heißt aber nicht, dass die Verordnung aufgehoben ist, sondern dass die Beförderung in Punkten vereinfacht ist.
Ansonsten musst Du halt selbst mal nachlesen, wenn Du es nicht glaubst.
Selbst wenn hier keine Strafe folgt oder der Airbag zurück gegeben wird, bedeutet das nicht, das der Transport rechtmäßig erfolgte.
Die Polizisten haben hier erstmal eine Gefährdung unmittelbar beseitigt. Was dann im Nachgang passiert, Verfolgung des Sachverhaltes oder Einstellung, steht wie immer auf einem anderen Blatt.