Zitat:
Zitat von TomS
Ok, aber soweit ich mich erinnere ist das immer an Vorschriften wie mitzuführende Feuerlöscher, Warntafeln Begleitpapiere etc. gebunden und da stellt sich schon die Frage ob die das einfach in ihren Streifenwagen umladen dürfen...
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Gute Frage, ich denke nicht.
Feuelöscher haben sie.
Warntafel brauchen sie im Normalfall nicht, da es unter 1000 Punkte fallen sollte. ADR Punkte berechnen sich nach Einstufung und Gewicht, ab 1000 Punkten ist die Warntafel vogeschrieben.
(Man darf auf zahlen, wenn die Warntafel aufgeklappt ist und man und Gefahrgut unter 1000 Punkten transportiert und nette Kinder klappen die Tafel gerne mal auf...)
Begleitpapiere fehlen, daher hätten sie es auch nicht transportieren dürfen, da sie ja nicht privat sind.
Wobei die Polizei auch diverse Sonderrechte hat und es würde mich nicht wundern, wenn sie dies auch dürften. JohnMcClane weiß da sicherlich mehr.
@ Peterpaul, schau die Beitrag 58 an, da steht es.