Es wird doch wohl mal irgendwo die entsprechenden Regeln / Vorschriften in schriftlicher Form geben -
Wer an die drankommt, der möge die doch einfach mal hier einstellen incl. der Ausführungsbestimmungen .
Dann ist man nicht auf die ewigen indirekten Aussagen angewiesen.
PUNKT!
friedliche Grüße
peter
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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