Zitat:
Zitat von Reini0815
ich denke das sagt doch alles...
achso da wird man kaum ein urteil finden da "Ordnungswidrigkeit"
Zb. Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert...mit Gefährdung
50 euro + 3 punkte
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...plus 23,50 Bearbeitungsgebühr.
Wenn der Airbag allerdings als gefahrgut eingestuft ist, sind`s dann für das gleiche Vergehen schon 500 € plus besagte 23,50 €.