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Alt 27.06.2013, 14:37   #1
Reini0815
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Zitat:
Zitat von Sebek Beitrag anzeigen
Airbag lag lose auf dem Lenkrad (war nicht eingerastet).
ich denke das sagt doch alles...

achso da wird man kaum ein urteil finden da "Ordnungswidrigkeit"

Zb. Ladung oder Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert...mit Gefährdung

50 euro + 3 punkte
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Geändert von Reini0815 (27.06.2013 um 15:01 Uhr).
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