27.06.2013, 10:54
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#58
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.08.2004
Ort: GR / Sachsen
Fahrzeug: E65-745ia / E32-730ia V8 Individual
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Ich zitiere:
Zitat:
Der Transport von Airbags und Gurtstraffern auf der Straße unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn / Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR BMVBS - Startseite ).
Die Gefahrgutvorschriften sehen aber gewisse Erleichterungen / Befreiungen von diesen Vorschriften vor.
In den Freistellungen des Kapitel 1.1.3.1 a) des ADR in Verbindung mit der GGVSEB Anlage 2 sind die Bedingungen genannt, nach denen Transporte von Privatpersonen nicht unter die Vorschriften fallen.
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Zitat:
Verbringung – Transport
Der Transport von Airbags und Gurtstraffern auf der
Straße richtet sich nach der Gefahrgutverordnung
Straße (GGVS/ADR). Ausnahmen hiervon gelten, wenn n
icht mehr als 5 kg brutto pro Fahrzeug
befördert werden.
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Sebastian
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