Sondervorschrift 235/238 der UN 0503
Zitat:
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Airbag-Gasgeneratoren oder Airbag-Module oder Gurtstraffer, die in Wagen, Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen oder einbaufertigen Teilen, wie Lenksäulen, Türfüllungen, Sitze, usw. montiert sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
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ADR ist ein Übereinkommen für die Regelung des Transports von gefählichen Gütern.
Vielleicht können wir ja mal zusammentragen wie es sein soll. Dabei sollte man aber unerscheiden, ob es sich um Sprengzubehör (Airbagsteuergertät), dem Gasgenerator selber, dem Airbag-Modul (also verbauten Generator mir Luftsack) oder um verbaute Module handelt. Die Airbag-Module unetrscheiden sich ebenfalls. Fahrer, Beifahrer, Kopf/Seiten-Aigbag.