Zitat:
Zitat von B12
Alles Regelungen für Gewerbetreibende die für Private nicht relevant sind. l
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http://www.arge-altauto.de/getDownload.php?id=171
Als Privater darfst so ein Ding eigentlich nicht einmal in die Hand bekommen, und der Versand im Paket ist schon eine Straftat - auch für Privatleute

Klar, der Hobbybastler muss sich natürlich an kein Sprengstoffgesetz halten und darf mit den Dingern tun was er möchte..träum weiter


@wolfi
Die fragen halt "Wo kommse her, wo wollnse hin?" Und da ich idR eine Ehrlicher bin und nix zu verbergen habe, sage ich halt was der Wahrheit entspricht.
Aber wie heißt es so schön: Gehe nie zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst
Ergo hören die in Zukunft nix mehr von mir.