Mir ist ehrlich gesagt ein Verbraucherschutz, der (aufgrund des Kenntnis- und Wissensgefälles) den gewerblichen Verkäufer vor dem und beim Kauf in die Pflicht stellt lieber, als einer, der es dem Käufer im nachhinein erlaubt, einen Verkäufer auf dreiunddrölfzigmilliarden "beliebigewährung" zu verklagen und diese auch noch zuerkannt bekommt.
Gruß,
Kai
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