Thema: BMW Z-Reihe BMW Z3 kaufen?
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Alt 17.06.2013, 07:36   #12
Andimp3
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Der Händler muss keine Garantie geben sondern Gewährleistung - das ist ein himmelweiter Unterschied.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung und besagt eigentlich nur dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Abholung beim Händler) in einwandfreiem Zustand (soweit im Vertrag nicht anders beschrieben) sein muss. Während dem ersten halben Jahr trägt bei einem auftretenden Defekt der Händler die Beweislast wenn er der Meinung ist dass der Defekt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht vorhanden war. Nach Ablauf des halben Jahres trägt ggf. der Kunde die Beweislast. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre und kann bei gebrauchten Dingen auf 1 Jahr verkürzt werden (Kaufvertrag beachten).

Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Händlers (bei Neuwagen in der Regel des Herstellers) - deren Bedingungen sind theoretisch frei Verhandelbar - in der Praxis werden sie vom Hersteller/Händler vorgegeben und da heisst es bei Kauf "friss oder stirb".

Eine relative Besonderheit bei Kfz. ist dass solche Garantien zwar von den Händlern mit ausgelobt werden, diese dann über eine so genannte "Garantieversicherung" laufen. Das heißt diese Garantie erlangst Du im Rechtsverhältnis nicht mit dem Händler sondern mit der Garantieversicherung. Der Händler zahlt hierfür eine Prämie an die Garantieversicherung und kann selbst nicht für die Garantieleistung in Anspruch genommen werden wenngleich er dafür dann meist als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Sicherlich kann man hier bei dem ein oder anderen Händler einen günstigeren Kaufpreis verhandeln wenn man auf die Garantie(-versicherung) verzichtet.
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