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Alt 07.06.2013, 17:28   #31
John McClane
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Zitat von Puck Beitrag anzeigen
Falsch, weil: Die Plakette KEINE Urkunde ist!.
Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt gemäß § 5 KennzVO aufgrund der Angaben in den Fahrzeugpapieren. Dementsprechend stellt die zuständige Stelle die Feinstaubplakette für ein ganz bestimmtes Fahrzeug aus. Das gilt auch dann, wenn die Zuordnung mittels der Kfz-Kennzeichen ausnahmsweise nicht eindeutig ist. Diese Plakette ist eine Urkunde im Sinne des StGB. Indem jemand die Plakette in einem Fahrzeug anbringt, entsteht eine "zusammengesetzte Urkunde".
Durch das Anbringen im falschen Fahrzeug (auch wenn es dasselbe Kennzeichen hat wie das richtige Fahrzeug) wird dem Aussteller der Feinstaubplakette (Urkunde) eine Aussage untergeschoben, die er nicht gemacht hat. Dies erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

Geändert von John McClane (07.06.2013 um 17:33 Uhr).
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