Zitat:
Zitat von Claus
Das Wechselkennzeichen wird erst dann etwas, wenn die (volle) Kfz-Steuer für das zweite Fahrzeug entfällt!
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So ist es bei uns in Ö.
zB bei meinen 2 BMWs 1x735iL 155KW + 1x520i 110KW
Ich bezahle nur Steuer und Haftpflicht für das stärkere Fahrzeug (und könnte noch ein 3. dazu anmelden)
Fzg. ohne Kennzeichen muss von der öffentlichen Fläche verschwinden (dh Stellplatzkosten)
JEDES Fzg. braucht eine Autobahnvignette
Grüße aus Wien
Erich