ja er hat recht es ist die betriebserlaubnis,und ganz richtig wäre demnächst die etg=europäische typ genehmigung.das aber erst ab 2014 so der tehnor.
hier eine erklärung aus dem netz
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
mfg harald (der sich gerne belehren lässt)
__________________
Rechtschreib und grammatikalische fehlzustände (auch fehler genannt) kommen ausschließlich aufgrund der enorm hohen Schreibgeschwindigkeit zustande, und sollten aus diesem Grunde auch im Zuge der primär eingestuften Informationsgeschwindigkeit als Performanceverlust in Kauf genommen werden müssen.
wasserpumpe http://de.bmwfans.info/parts/catalog...em_water_pump/
|