Um es nochmal zu schreiben. Es waren immer die Bereiche unter den Scheibenwischern beheizbar. Eine vollfächige Frontscheibenheizung gab es nicht.
Vielleicht kann der Freund des Brunders das über Haftplicht regeln. Seine Eltern haben bestimmt eine oder er sogar selber. Dann soll die die 150€ oder den ganzen Schaden tragen. Dürfte aber nun zu spät sein, weil die Reparatur schon beauftragt wurde.
