Na, dass es ein Mangel ist, muss immer der Käufer beweisen!
Nur in den ersten 6 Monaten wird halt davon ausgegangen, dass der Mangel dann schon beim Kauf bestanden hat.
Wenn der Händler sagt, ist nicht, müsste der Käufer nun tatsächlich beweisen, dass der Lack dort falch angebracht wurde und es damit ein Mangel auf Gewährleistung ist...
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