Wenn's im identischen Modell beide Querlenkervarianten gab ist das von der technischen Seite her bestimmt unbedenklich.
Als TÜV-Prüfer würde ich allerdings auf zwei unterschiedliche Fahrzeug-Varianten tippen.
Und ob die die dann die identische Geometrie haben, wird der zumindest anzweifeln.
Gruß,
Markus
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