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Alt 02.02.2013, 16:56   #28
Hitman86
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Zitat:
Zitat von Konza Beitrag anzeigen
Hallo an alle

Weis jemend ob mich der Tüver zwingen kann einen "geringen Mängel" abzustellen.
Zitat:
Zitat von Anlage VIII der STVZO
3.1.4
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2

3.1.4.1
keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,

3.1.4.2
geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,

3.1.4.3
erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt dann immer mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung,
Es ist gesetzlich festgelegt und damit sind dem Prüfer die Hände gebunden.


Im Grunde sind es die Autofahrer doch selbst schuld! Die Mängel werden nicht behoben, also werden die Gesetze verschärft:

Zitat:
Zitat von http://www.ace-online.de/ace-lenkrad/verkehr-und-umwelt/kampf-um-die-hu-plakette-933.html
Grund für die Verschärfungen ist offenbar der laxe Umgang, den Fahrzeugbesitzer in der Vergangenheit an den Tag gelegt haben. Nach Auswertung der Ergebnisse der Hauptuntersuchungen im Jahr 2011 kam der VdTÜV zu dem Schluss, dass immerhin 26,3 Prozent aller Fahrzeuge geringe Mängel aufwiesen. Nicht selten handelte es sich dabei um alte Bekannte. Denn offenbar stellten die Prüfer nach Ablauf von zwei Jahren oft dieselben Fehler fest wie bei der vorhergehenden Hauptuntersuchung. An der Spitze standen laut KBA die aktiven lichttechnischen Einrichtungen mit einer Mängelquote von 32,2 Prozent.
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