Zitat:
Zitat von richard90
@Strotch: Wenn ich es richtig sehe, geht es in deinem Artikel nur um die Ausstattung und nicht um die Verwendung.
In Deutschland ist es soweit ich weiß nicht Pflicht, Tagfahrlicht einzuschalten! Nur ausgestattet muss es sein.
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Ok, dann haben die Rechtsverdreher gewonnen
Somit könnte doch dann der TE seinen BMW wieder zurückgeben, weil er in der Begründung schreibt: Ich werde gezwungen das Tagfahrlich zu nutzen, auch wenn es keine REchtslage dafür gibt.
Ich persönlich finde es einen definitiven Mehrwert das Tagfahrlich und bis auf eine Observation und Co wüsste ich jetzt nicht, warum ich es abschalten sollte^^
Grüße Strotch