Zitat:
Zitat von 7erfly
Bei der Gewährleistung machen die Händler sich aber auch selber ins Hemd. Ob denn überhaupt ein Mangel vorliegt oder nicht doch Verschleiß muss immer der Käufer beweisen und das ist bei einem 13 Jahre alten Auto mit über 200.000 KM oft schwer.
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Zitat:
Zitat von Manni-Z.
Ist das nicht im ersten halben Jahr umgekehrt?
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Auch da muss man unterscheiden.
Zuerst muss man schauen, ob es sich um einen Sachmangel oder Verschleiß handelt.
Ist es normaler Verschleiß, besteht keine Sachmängelhaftung.
Ist es ein Sachmangel, greift die Umkehr, dass im ersten halben Jahr der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei Verkauf vorlag, was ihm in der Regel nicht gelingt.
Beispiele für normalen Verschleiß:
- Defekt von Dichtungen bei 190.00 km auf der Uhr
- geringfügige Lackschäden je nach ALter und Laufleistung
- ggf. Standschäden
- Gebrauchsspuren auf Sitzen
- defekter Auspuff bei 110.00 km
- Katalysatordefekt nach 150.000 km