Zitat:
Zitat von Marks
Vielleicht sollte man den (veralteten) Begriff der Gewährleistung vermeiden und stattdessen den derzeit im Gesetz verwendeten Begriff der Sachmängelhaftung verwenden.
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Dann blickt der Durchschnitts-Rezipient gleich noch weniger durch. Ich befürchte den Text können jetzt schon bestenfalls 10% der Forums-Mitglieder wirklich verstehen.