Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.12.2012, 16:23   #3
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Beides ist soweit richtig.

Ersteres werde ich korrigieren.

Der zweite Punkt (bezüglich Garantiegeber) würde allerdings zu weit führen. Eine Herstellergarantie am Beispiel eines Automobilkonzerns ist zumeist entweder ein anderes Wort für die ohnehin bestehende Gewährleistung oder aber eine Kulanzgeschichte zum steigern der Kundenzufriedenheit und gewährleisten der Qualität.
Ausserdem schrieb ich, dass eine Garantie normalerweise bezahlt werden muss. Falls dies nicht der Fall ist, kann man allerdings davon ausgehen, dass diese Garantie im Verkaufspreis mit eingepreist ist.
Von der Gewährleistung wird der Verkäufer sowieso niemals entbunden.

Über die Rechtmäßigkeit, eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung über die Garantie abzurechnen, kann man diskutieren. Ich tendiere eher dazu, dies als zulässig einzustufen, da ansonsten die Garantie erst nach 6 Monaten beginnen könnte, um dies auszuschließen.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten