Beides ist soweit richtig.
Ersteres werde ich korrigieren.
Der zweite Punkt (bezüglich Garantiegeber) würde allerdings zu weit führen. Eine Herstellergarantie am Beispiel eines Automobilkonzerns ist zumeist entweder ein anderes Wort für die ohnehin bestehende Gewährleistung oder aber eine Kulanzgeschichte zum steigern der Kundenzufriedenheit und gewährleisten der Qualität.
Ausserdem schrieb ich, dass eine Garantie normalerweise bezahlt werden muss. Falls dies nicht der Fall ist, kann man allerdings davon ausgehen, dass diese Garantie im Verkaufspreis mit eingepreist ist.
Von der Gewährleistung wird der Verkäufer sowieso niemals entbunden.
Über die Rechtmäßigkeit, eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung über die Garantie abzurechnen, kann man diskutieren. Ich tendiere eher dazu, dies als zulässig einzustufen, da ansonsten die Garantie erst nach 6 Monaten beginnen könnte, um dies auszuschließen.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
|