Thema: Quatsch ?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.03.2004, 20:47   #8
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Hab ich gelesen ,
da steht : "In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich."

Fazit : Schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung !!!

Für mein Verständnis sollte der Schriftzug 245/45 ZR16 auf dem Reifen in Verbindung mit einer E-Norm
reichen , wozu brauch ich dann noch so einen Zettel ?

Wolf
__________________
"Life is short and love is always over in the morning" - Andrew Eldritch
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten