§19 bezieht sich nur auf Anbauteile wie Felgen, Fahrwerke, Räder oder Auspuffanlagen die laut Gutachten von eine Prüfstelle abgenommen werden müssen. Diese Teile werden immer speziell am jeweiligen Fahrzeug begutachten und ggf. werden die Auflagen der Hersteller kontrolliert.
Diese Prüfung hat aber nichts mit der Hauptuntersuchung zu tun. Deshalb bekommt man auch keine neue Plakette geklebt.
ASS
|