Hi !
In dem Moment,wo die Versicherung leistet,
geht der Gegenstand in den Besitz der Versicherung über.
Soll heißen : sie bekommt die sog. Eigentumsrechte.
Verzichtet die Versicherung auf die Eigentumsrechte und überträgt
sie zurück auf den ursprünglichen Eigentümer,
hat dieser das sog. Veräusserungsrecht.
Und damit die Möglichkeit, damit zu machen,was er will......
Sowas sollte aber explizit abgeklärt werden.
Die Versicherungen versuchen damit,sich die Entsorgungskosten
vom Hals zu halten.
Gruß
Knuffel
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Gruß
Knuffel
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