Zitat:
Original geschrieben von Jensemann
Da die Versicherung hier den Wrackpreis abgezogen hat, heist das im Grunde nichts anderes, als daß Sie Dir das Wrack, welches sie besitzt zum Kauf angeboten hat.
Ergo: Der Versicherung gehört das Wrack, denn sonst könnte sie es Dir nicht verkaufen.
Gruß Jens
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In meinem Fall eben NICHT, da mir die Versicherung den Wiederbeschaffungswert ABZÜGLICH des Restwertes überwiesen hat.
Okay, man könnte das jetzt so auslegen, als hätten sie mir das Wrack implizit verkauft
Da die Verischerung aber rechtlich gesehen zu keiner Zeit Eigentümer meines Fahrzeugs war, kann sie mir auch nix verkaufen.