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Alt 25.09.2012, 18:43   #17
Krischan1964
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)

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Hallo 744i,
Also Du hast da ein paar grundlegende Feher gemacht:

1. keinen Kaufvertrag abschließen, auch nicht mündlich, bevor Du das Auto nicht gesehen hast.
2. Niemals was anzahlen auf einen Gegenstand, bevor man sich davon überzeugt hat, daß der a) überhaupt existiert, b) sich im Eigentum des Verkäufers befindet, c) die zugesicherten Eigenschaften hat.

Gut bei Dir waren es "nur" € 200,-, aber hättest Du auch € 2000,- für ein 10.000,- Auto angezahlt? Sowas findet man zu hauf im Internet und das nennt man dann Anzahlungsbetrug.

Du hättest schon stutzig werden müssen, wenn der Verkäufer sich am Telefon um 40% runterhandeln lässt. Sowas würde ich als seriöser Verkäufer immer ablehnen und Preisverhandlungen erst nach der Besichtigung führen.
So wie der Wagen auf den Bildern aussieht, ist er ja auch mehr als € 700,- Wert. Wenn der wirkliche Zustand jedoch so wie von Dir beschrieben von den Bildern abweicht, ist das schon zumindest arglistige Täuschung. Dennoch hast Du spätestens durch die Anzahlung einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, der erstmal erfüllt werden muss und kannst froh sein, daß der Verkäufer freiwillig zurückgetreten ist.
Warum hast Du dem dann die € 200,- nicht gleich bei der Besichtigung wieder abgenommen. Notfalls wäre ich mit dem auch zum nächsten Automaten gefahren, oder hätte gleich eine "Taschenpfändung" vorgenommen.

Natürlich steht Dir eine Rückerstattung der € 200,- zu, aber wenn Du das durchsetzten willst, kostet Dich das mit einem Anwalt ein Vielfaches
Also sieh das als Lehrgeld an und schreib die € 200,- ab.

Trotzdem ist es nett von Dir Deine Erfahrung mit einem Forumsmitglied hier zu schildern. Schwarze Schafe gibt es halt überall.
Gruß... Krischan
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