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Alt 13.03.2004, 17:08   #5
ReneausE
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Ort: Havelland
Fahrzeug: E 34, 525 i (M20), Automatik, Sonderanfertigung
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Zitat:
Kaufst Du z.B. die Ringe aus dem 5er, sind die von der Art und Weise her und auf Grund der Leuchtkraft zulässig.

Auch nicht ganz richtig ...

§ 20 (Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen) StVZO

(1) Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Ist also nicht möglich einfach die Ringe aus dem E 39 zu nehmen und in den E 34 einzubauen ... den E 34 gab es ja - soweit ich weiß - nicht mit Standlichtringen !

Aber John hat es ja passend abgeschlossen:

Um auf Nummer sicher zu gehen ... VORHER informieren bzw. bestätigen lassen.
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