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Alt 13.03.2004, 12:02   #9
John McClane
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Zitat:
Original geschrieben von ReneausE
Ohdoch ... das gibt es schon Vorschriften ...

Man kann doch nicht einfach wie man will an den Leuchten und Lichtern rumbasteln wie man will ... muß schon alles ordnungsgemäß durchgeführt werden ... und KEINE Beeinträchtigung der Funktion haben !

Stelle Dir vor was alles - rein theoretisch- passieren kann ?!?!?!

Wärmeentwicklung ............ Ausfall des Abblendlichtes (da ja in einem Scheinwerfer untergebracht) ... und das bei einer Nachtfahrt ... da ja das das Licht ununterbrochen an ist ...

Glaubt mir, habe das oft genug in Gutachten gelesen ... wird als "erheblicher Mangel" eingestuft !

[Bearbeitet am 13.3.2004 um 02:00 von ReneausE]
Wo denn? Klär mich auf! Lass uns alle an Deinem Wissen teilhaben. Es geht nicht ums rumbasteln, es geht darum, das Standlicht äußerlich zu verändern.
Also, wo steht was, was ich noch nicht kenne?!
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