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Alt 13.03.2004, 13:51   #18
Raffael@735i
LOW4LYF
 
Benutzerbild von Raffael@735i
 
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
Standard Bullshit!

Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i


Scheibentönung vo. gibt es mit TÜV.
Gefärbte Rückleuchten können ebenfalls eingetragen werden.

Gruß
Nein, Raffael, gibt es nicht. Definitiv. Wenn du damit erwischt wirst, kommen die Folien vor Ort raus! Die (jetzt kommt's wieder) ständige Rechtssprechung sagt, das die scheiben, die für die sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, nicht mit Folie versehen werden dürfen. Steht auch so in der Folien-ABE.
Führt zum erlöschen der BE.
WENN es jemand eingetragen hat, so ist diese Eintragung unwirksam. Auch dazu habe ich ein Gerichturteil, ich sass nämlich da als Zeuge in der Verhandlung.
Diese selbsteingefärbten Rückleuchten sind ebenfalls nicht eintrag- und abnehmbar, da es nicht zulässig ist, Leuchten nachträglich einzufärben.
Glaub es mir. Wird nur teuer. Es gibt natürlich Kollegen von mir, die davon keine Ahung haben, aber ich z.B. habe mich auf KFZ-Tuning spezialisiert.
Wenn Du auf Tuning spezialisiert bist dann kauf Dir mal die VW-Speed VW Szene & VW Wob....da steht alles schwarz auf weiß!

Natürlich sind Folien auf den Frontscheiben erlaubt Sogar Serienhersteller nehmen Folien her ....ein E67 hat z.B. eine Folie.....ja Folie! Diese Folien dürfn diesen max. erl. Tönungsgrad natürlich nicht überschreiten.

Ich habe schon öfters was zu diesem Thema geschrieben....aber da hast Du auch nicht geantwortet!

P.S. Auch gefärbte Rückleuchten sind eintragungsfähig .....legal! ......sorry, Du solltest Dich mal mehr in der VW oder Opel-Szene umhören........da wirst Du mit die Ohren schlackern was so alles geht!

Gruß Raffael

[Bearbeitet am 13.3.2004 um 14:12 von Raffael@735i]
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