Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Tijaaaaaa.... Alles schön und gut, aber:
Selbst wenn das da alles eingetragen ist (was ich bezweifle, eine Überrpüfung beim zuständigen SVA wird Licht ins dunkel bringen), gelten auch für den Prüfer die Regeln der StVZO. Schwarz eingefärbt hinten? Nie!
Scheiben vorne getönt? Eintragung unwirksam. Das sind nur zwei Beispiele.
MK13, wie kommst du darauf, dass sich einer von diesem Fahrzeugschein beeindrucken läßt?!
Zu der SVA-Bemerkung: Ich habe unlängst einen aufliegen lassen, der Eintragungen im SCHEIN selber vorgenommen hat. Gut gemacht, war zunächst nicht erkennbar, aber eben nicht gut genug.
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Scheibentönung vo. gibt es mit TÜV.
Gefärbte Rückleuchten können ebenfalls eingetragen werden.
Gruß