Habe letzten Freitag auch meine Antwort von BMW auf den Umschlüsselungsantrag bekommen.
Angegebene Begründung:
Da zum Produktionszeitpunkt des Fahrzeuges die Schlüsselnummern 25 bzw. 26 noch nicht feststanden, wurde in den Fahrzeugpapieren die Schlüsselnummer 14 eingetragen.
Das KFZ erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 94/12/EWG (Abgasverhalten von KFZ).
Im Zusammenhang mit dem Geräuschwert unter Ziffer 31 ist beim Wert
kleiner oder gleich 74 dB(A) die Schlüsselnummer von 14 auf 26 bzw.
größer 74 dB(A) die Schlüsselnummer von 14 auf 25
in den Fahrzeugpapieren zu ändern.
Freundliche Grüße BLA BLA ....
Damit stapfe ich die Tage erstmal zur Zulassungstelle...
Dann keine 460 € Steuern mehr