Zitat:
Zitat von pille
war da mal was mit max. 6 Monate unzugelassen lagern dürfen...?).
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...solange die Typzulassung gilt, kann ein Neuwagen ohne Zulassung herumstehen und jederzeit zugelassen werden. Erst wenn diese ausläuft, wird's unschön (wie z.B. Ende 1996 bei den 850CSi wg. Abgas).
Die Sechs-Monats-Frist erklärt sich eher aus Herstellervorgaben zu Zeiten, als Zulassungszahlen noch das Alleinseeligmachende in der Branche waren.
Und zur Reparatur: das ist schon ungewöhnlich, normalerweise werden Trapo-Schäden schon in den technischen Zentren der Läger sofort repariert. Monatelanges Herumstehen ohne Haube klingt merkwürdig.