Hallo
Ich habe das jetzt mal für mich durchgerechnet.
Für 2 PKW ergibt es sich wie folgt:
- volle Steuern auf beide Fahrzeuge
- Haftpflichtversicherung muß ebenfalls für beide Fahrzeuge abgeschlossen werden, jeweils mit 80% des normalen Beitrages
Obwohl nur ein Fahrzeug gefahren werden darf und das 2. nicht mal im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf.
Somit kann diese Angelegenheit wohl unter Ulk abgetan werden.
Der nächste Vorstoß zum "abkassieren" ist auch schon in Arbeit.
Schäuble will Selbstbehalt bei der Autohaftpflicht besteuern
Dazu fehlen mir weitere Worte ...
