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Alt 11.07.2012, 17:58   #13
Laafer
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Wie ich es schon seit fast 2 Jahren predige ist es nun gekommen.

Pro Wechselkennzeichen können

- 2 Autos gefahren werden
- Das Auto an dem das Kennzeichen gerade nicht ist, darf nicht auf öffentlich Grund stehen
- Es muss die VOLLE Kfz Steuer für beide Fahrzeuge entrichtet werden
- Die Versicherungsprämie ist nicht wirklich viel günstiger. (habs mir mal ausrechnen lassen)
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MFG
Hannes
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