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Alt 06.07.2012, 08:30   #8
Andimp3
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Zitat von The Stig Beitrag anzeigen
Irgendwas wurde gutgeschrieben, aber ich kann nicht nachvollziehen, was.
Ok - wenn man auf die Prüffähigkeit der Rechnung abstellt, dann ist das ne andere Sache. Dann hätte ich aber gar nicht bezahlt und nach Erhalt der Gutschrift dem Autohaus mitgeteilt, dass Dir nach wie vor keine prüffähige Rechnung vorliegt und Du so lange nicht bezahlst bis Dir eine solche vorliegt.

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Zitat von JPM Beitrag anzeigen
Mich wundert es immer wieder, dass a) Buchhaltungsabteilungen dermaßen unfähig sind und vor allem auch die Rechtsgrundlage bzgl. Rechnungsinhalt und auch Fristen und Reihenfolgen im Mahnungsweg nicht ansatzweise beherrschen; b) das juristische Kollegen ohne Sachverhaltsprüfung Schreiben raushauen die keinerlei Rechtsgrundlage haben.
Ach komm.. wenn Dir ein Mandant 2 Rechnungen übergibt deren Fälligkeit in der Vergangenheit liegt und Dir sagt dass die noch nicht bezahlt wurden und Du da bitte tätig werden sollst... was machst Du dann ? Da zückst den Vollmachtszettel und legst los

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Zitat von warp735 Beitrag anzeigen
Versteh ich auch nicht... Hatte vor kurzem (auch BMW) genau den gleichen Fall. Hab halt die Gutschrift abgezogen und gut ist
Na, wie sich das jetzt darstellt weiss er noch immer nicht im Detail wofür genau er die 338 Euronen bezahlt hat... wenn dies nicht prüfbar anhand der Rechnung + Gutschrift ist frage ich mich allerdings warum er überhaupt etwas bezahlt hat.
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