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Alt 06.07.2012, 08:07   #3
Andimp3
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Also das mit dem Inkasso ist grenzwertig.

Aber: soweit ich das bis entnehmen kann hast Du eine Rechnung erhalten in der Arbeiten/Material aufgeführt waren was nicht auf Deine Kappe geht. Das hast Du reklamiert und man hat Dir eine Gutschrift über den zuviel berechneten Betrag erteilt. Wozu brauchst Du denn nun bitteschön eine korrigierte Rechnung ? Buchhalterisch brauchst Du sie jedenfalls nicht !?

Rechtlich gesehen (von Kundenbindung usw wollen wir jetzt nicht sprechen) hätte man Dich übrigens gar nicht mehr mahnen müssen. Hat man aber gemacht und Du hast die Frist verstreichen lassen. Da Du am Tag nach Fristablauf überwiesen hast, und es auch noch 1-2 Tage gedauert haben wird bis das Geld dem Konto des Autohauses gut geschrieben wurde, warst Du auf jeden Fall im Verzug. Wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassobüros Deine Zahlung noch nicht bei Deinem Gläubiger eingegangen war wirst Du dementsprechend die Inkassokosten im Wege des Verzugsschadens ersetzen müssen. Allerdings müsste das Inkassobüro vermutlich die Kosten neu (niedriger Berechnen) da dir zu Grunde liegende Forderungshöhe falsch berechnet wurde.

Praktisch würde ich mir den Papierwurst schnappen, mal zu dem Autohaus düsen, dass persönliche Gespräch mit deren Geschäftsführer suchen und ihn mal fragen ob die noch alle Latten am Zaun haben. Vermutlich werden die dann nicht auf den Ersatz des Verzugsschadens bestehen

Geändert von Andimp3 (06.07.2012 um 08:18 Uhr).
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