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Alt 04.07.2012, 19:45   #65
SteveR
Dr. 7
 
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Registriert seit: 13.07.2010
Ort: Rheine
Fahrzeug: E66 750Li Individual (06.2005) // E66 760Li Individual (03.2006)
Standard

Die US-Botschaft in Deutschland gibt dazu folgende Auskunft:

"Sie dürfen zum Zwecke der Beförderung für eine begrenzte Zeit ein Auto, Wohnwagen, Flugzeug, Motorrad, Boot oder ähnliche Fahrzeuge in die USA importieren.
Kraftfahrzeuge und -ausstattung für den persönlichen Gebrauch kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr importiert werden. Der Import des Fahrzeugs muß gebunden sein an Ihre Ankunft in den USA, und das Fahrzeug muß sich vor Ihrer Abreise in Ihrem Besitz befinden.
Ein Fahrzeug, das nicht den geforderten Bundesbestimmungen (EPA + DOT) entspricht, darf in den USA nicht verkauft
werden."

Diese zeitweise, o.g. Erlaubnis gilt für alle Länder, die die 1949 verabschiedete "Convention on International Road Traffic" unterzeichnet haben.

Ein solches, zu diesem Bestimmungszweck eingeführtes Fahrzeug darf 1 Jahr lang mit den eigenen nationalen Landeskennzeichen sowie dem eigenen Führerschein gefahren werden. Eine Einfuhr, die unter o.g. Voraussetzungen erfolgt und wieder nach genanntem Zeitraum ausgeführt wird, ist zollfrei.

Eine Verlängerung dieser Regelung gibt es i.d.R. nicht, was bedeutet, dass ein solches Fahrzeug dann entweder wieder aus dem Land gebracht werden muss oder, falls es verkauft werden soll und / oder in den USA verbleiben soll, den Bundesbestimmungen von EPA und DOT angepasst werden muss. Alternative drei: das Fahrzeug wird verschrottet!
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Viele Grüße,

Steve

oo(|||)(|||)oo
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