Die Feder ist nach meiner Meinung, auch ein Garantiefall. Wenn Du mit dem "Eimer" nicht mit etwas Kollidiert bist, ist der Klimakühler ebenfalls auf die Liste der "Garantieordnung" zu setzen.
Eine "Markenwerkstattbindung", die gibt es schon seit langen nicht mehr, auch wenn die Hersteller dies gerne so hätten. Hat die "andere Werkstatt" im "Serviceheft" einen Stempel in das entsprechende Feld Gesetzt? Wenn ja, dann sollte es auch keine Probleme mit der "Rostvorsorge" geben. Mit dem Stempel der Werkstatt, läuft die Garantie Automatisch weiter. Doch solltest Du auf den Wortlaut achten, der in der Rechnung steht, denn auch dort gibt es "Spitzfindigkeiten", wie man sich um die Garantieordnung Vorbei "Schlawienern" kann.
Stell ihn die Kiste auf den Platz, und wenn Du "flink" bist, legst Du noch ne Feder dazu. Doch würde ich mir das auch noch Überlegen, da man diese "Geste", als "Schlechtes Gewissen" Auslegen könnte.
Gruss dansker
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Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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