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Alt 01.06.2012, 09:33   #2
Andimp3
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Bin bei Leasing nicht SOOO bewandert.... aber solange das Fahrzeug bestimmungsgemäß gebraucht wurde und nicht Schäden durch einen Unfall von Dir verursacht wurde müsste das ja alles in der Leasingrate mit drin sein oder !?

Müsste man mal Urteile googlen und sich den genauen Wortlaut des Leasingvertrages anschauen.... soweit ich mich erinnere hatten wir da mal nen Fall von einem unserer Autohändler-Kunden der da auch ziemlich auf der Nase landete mit seinen Vorstellungen.

Edit: Hab zu dem Theman ne ganz interessante Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Seite gefunden.

Wenn ich das richtig deute kann er das mit dem Klimakühler (so lange das normal ist und kein Unfallschaden oder so) vergessen - zumindest so lange der noch funktioniert.

Was ist eigentlich mit Gewährleistung / Garantie in Sachen der Feder und des Klimakühlers ?
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