Zitat:
Zitat von RS744
Bei einem zuvor abgemeldeten inländischen Kfz bekommt der Käufer nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgehändigt und die Abmelde- bzw. Stillegungsbescheinigung sowie einen Nachweis der gültigen HU/AU. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) braucht der Käufer nicht für die Ummeldung des Kfz auf sich, und bekommt er auch nicht.
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http://www.strassenverkehrsamt.de/up...uchtwagens.pdf
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vielen Dank, mehr wollte ich nicht wissen
