Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 29.05.2012, 22:24   #8
Big_K
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Big_K
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Fulda
Fahrzeug: E65 - 745d LCI (06.2007) NP 114.780 € (Vollausstattung), MB GL 500 (Bj. 2008)
Standard

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Bei einem zuvor abgemeldeten inländischen Kfz bekommt der Käufer nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgehändigt und die Abmelde- bzw. Stillegungsbescheinigung sowie einen Nachweis der gültigen HU/AU. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) braucht der Käufer nicht für die Ummeldung des Kfz auf sich, und bekommt er auch nicht.

-----------
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.strassenverkehrsamt.de/up...uchtwagens.pdf
vielen Dank, mehr wollte ich nicht wissen
__________________
BMW - Freude am Fahren


Code:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)   
Big_K ist offline   Antwort Mit Zitat antworten