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Alt 29.05.2012, 17:28   #5
The Stig
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Zitat:
Zitat von TomS Beitrag anzeigen
Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers "Schein verloren" genügt auch. Gibt Vordrucke dafür...
Denkste, das hab ich gerade durch.
Als ich den MX gekauft habe, hatte die Frau des Besitzers den Schein mit im Urlaub.
Somit hat er mir auf dem Vertrag versichert, dass der Schein nicht übergeben wurde und ich bin dann mal auf die Zulassungsstelle (NU).

Man kann weder ab- noch anmelden ohne Schein, auch nicht ummelden.
Gar nix geht.
Er müsse auf seine Zulassungsstelle, dort eine Erklärung über den Verlust des Scheins (ZulBest.I) abgeben, dann einen Ersatzschein bekommen und mir den zusenden...
Willkommen in Deutschland.
Alternativ hätte ich noch nach Böblingen (daher kommt der Wagen) fahren können, um dort vor Ort die Abmeldung zu beantragen...

Wir haben uns dann drauf geeinigt zu warten bis seine Frau wieder da ist.

Fazit: Ohne Schein oder Ersatzschein (Teil I) geht mal GAR NIX.
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