Hi!
Du hast das Fahrzeug bei einem freien Händler gekauft, oder?
Ok, dann hast Du nach neuem EU-Recht eine Gewährleistung von min. einem Jahr (keine Garantie, sondern nur Gewährleistung). Und in Deinem Fall sieht die Sache nach einem Gewährleistungsfall aus.
Sollte der Händler "ohne Gewährleistung" in den Kaufvertrag geschrieben haben, ist diese Klausel meines Wissens ungültig.
Ruf den Händler doch mal an. Wenn's nicht hilft, einen Anwalt befragen.
Hope it helps.
Uwe
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Media-Markt - erst kleine Händler mit guten Preisen über Abmahnung abzocken ( siehe hier) und dann die Kunden abwerben - ich bin doch nicht blöd !
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Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Einzugsermächtigung zur Anmeldung meines Fahrzeuges eine Zwangsmaßnahme Ihrerseits darstellt. Die Einzugsermächtigung wird nach erfolgter Anmeldung sofort widerrufen.
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