Zitat:
Zitat von franzl680
die Nachprüfung lasse ich definitiv nicht mehr durch den GTÜ und schon gar nicht von diesem Prüfer machen
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Brauchst du auch nicht. Mit dem Bericht über die nicht bestandene HU kann jede anerkannte Prüfstelle die Nachprüfung innerhalb der gesetzten Frist vornehmen. Damit die Nachprüfung bestanden wird, müssen allerdings
alle aufgeführten Mängel beseitigt sein. Eine "Nachprüfung von der Nachprüfung" ist nicht vorgesehen.
Was noch zu bedenken wäre: bei einer komplett neuen Prüfung besteht auch immer die Chance, dass der neue Prüfer Sachen findet, die der erste übersehen hat. Bei der Nachprüfung wird nur das kontrolliert, was an Mängeln protokolliert wurde.